Fahrverbote und Regeln
Fahrverbote
Darf unter bestimmten Bedingungen nicht gefahren werden? Ja, sicher. Auf den meisten nationalen und internationalen Straßen gelten zahlreiche Einschränkungen und sehr lokal gebundene Regeln. Pauls Convoy Service listet für Sie alle Arten von Fahrverboten auf, die Sie auf den belgischen Straßen finden können. Wir machen es Ihnen außergewöhnlich einfach.
Zusätzliche Fahrverbote
Außergewöhnliche Transporte sind verboten, wenn die öffentlichen Straßen verschneit, vereist oder neblig sind. Wenn es schneit oder stark regnet und die Sicht weniger als 200 Meter beträgt, gilt auch ein zusätzliches Fahrverbot.
Außergewöhnliche Transporte sind verboten, wenn die öffentlichen Straßen verschneit oder vereist sind und bei Nebel, Schnee oder Regen, wenn die Sicht weniger als 200 Meter beträgt.
Gewöhnliche Straßen
Fahrverbote auf normalen Straßen
- Von Samstag 12:00 Uhr bis Sonntag Mitternacht (außer für Kräne bis zu einer Masse von 96 Tonnen (8 Achsen))
- Am Tag vor einem Feiertag von 16:00 Uhr bis Mitternacht am Tag selbst. (1. Januar – Ostermontag – 1. Mai – Christi Himmelfahrt – Pfingstmontag – 21. Juli – 15. August – 1. November – 11. November – 25. Dezember)
- Transporte mit maximalen Abmessungen, die Länge 27m – Breite 3,5m – Masse 60 Tonnen überschreiten, sind zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr und zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr verboten.
- Zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr für alle Transporte mit Abmessungen, die Länge 30m – Breite 4m überschreiten
Autobahnen
Fahrverbote auf Autobahnen
- Samstag ab 12:00 Uhr bis Sonntag Mitternacht: immer verbotene Transporte höher als 4,30 m und Gesamtmasse mehr als 44,00 Tonnen
- Am Tag vor einem Feiertag von 16:00 Uhr bis Mitternacht am Tag selbst. (1. Januar – Ostermontag – 1. Mai – Christi Himmelfahrt – Pfingstmontag – 21. Juli – 15. August – 1. November – 11. November – 25. Dezember)
- Transporte mit maximalen Abmessungen, die Länge 27m – Breite 3,5m – Masse 44 Tonnen überschreiten, sind zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr und zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr verboten.
Allgemeines Fahrverbot für Transporte
Zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr für alle Transporte, deren Abmessungen größer sind als:
- Länge 30m – Breite 3,5m: Autobahnen mit 2 Fahrspuren
- Länge 30m – Breite 4,0m: Autobahnen mit 3 Fahrspuren
Polizeibegleitung
Polizeibegleitung muss 4 Arbeitstage (Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr) vor Beginn des Transports bei der Provinzialen Verkehrseinheit der Bundespolizei beantragt werden. Es wird KEINE Polizeibegleitung von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 21:00 Uhr durchgeführt. Die Bundespolizei kann den Transport frühestens ab 19:00 Uhr begleiten. (Abweichung von den allgemeinen Bestimmungen)
Polizeibegleitung muss beantragt werden, wenn:
- Entgegen der Fahrtrichtung auf Straßen gefahren wird, auf denen mehr als 70 km/h erlaubt sind
- Überquerung des Mittelstreifens der Autobahn oder Schnellstraße
- Der Verkehr auf Straßen, auf denen mehr als 70 km/h erlaubt sind, gestoppt werden muss.
Zusätzliche Fahrregeln
Beschilderung - Tafeln
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist bei außergewöhnlichem Transport eine bestimmte Beschilderung erforderlich. Es handelt sich um:
Schilder 100cm x 16cm GELB oder ORANGE reflektierend mit schwarzem Text in Großbuchstaben von mindestens 12cm Höhe mit der Aufschrift
- ‘CONVOI EXCEPTIONNEL’
- oder ‘TRANSPORT EXCEPTIONNEL’
- oder ‘AUSSERGEWÖHNLICHER TRANSPORT’
- oder ‘SCHWERTRANSPORT’
oder
Schild 50cm x 50cm GELB reflektierender Hintergrund mit schwarzem Logo und schwarzem Rand von 2cm.
Eines dieser Schilder muss vorne und hinten am außergewöhnlichen Fahrzeug angebracht und verdeckt werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr den Merkmalen eines außergewöhnlichen Fahrzeugs entspricht.
Zusätzliche Sicherheitsausrüstung
Im Fahrerhaus muss der Fahrer jederzeit 2 Warndreiecke bei sich haben, sowie 2 tragbare gelb-orange Blitzlichter, die bis zu 100m sichtbar sind.
Genehmigungen Belgien
KAT 1: 5 Jahre gültig
27.00 x 3.50 x 4.00 = 44 TONNEN
KAT 2: 1 Jahr gültig
A: 30.00 x 4.25 x 4.50 = MAX 90 TONNEN
B: 30.00 x 4.25 x 4.30 = MAX 44 TONNEN
KAT 3: 4 Monate gültig
35.00 x 5.00 x 4.80 = MAX 120 TONNEN
KAT 4: 2 Monate gültig
Alle anderen Abmessungen.
Begleitung außergewöhnlicher Transporte Belgien
Die Begleitung von Sondertransporten in unserem Land ist nur durch Begleitfirmen möglich, die eine Lizenz des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres haben. Dies sind die Varianten in Belgien:
Länge größer als 30,00 Meter: 1 BA
Länge größer als 35,00 Meter: 2 BA
Länge größer als 40,00 Meter: 3 BA
Breite größer als 3,50 Meter: 1 BA
Breite größer als 4,50 Meter: 2 BA
Breite größer als 5,00 Meter: 3 BA
Höhe größer als 4,80 Meter: 2 BA
Gesamtmasse größer als 90TO: 1 BA
Gesamtmasse größer als 180TO: 2 BA

